{"id":3034,"date":"2025-11-13T08:04:23","date_gmt":"2025-11-13T08:04:23","guid":{"rendered":"https:\/\/oldtimermuseum-nottuln.de\/?page_id=3034"},"modified":"2025-11-13T08:06:36","modified_gmt":"2025-11-13T08:06:36","slug":"satzung-der-stiftung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/oldtimermuseum-nottuln.de\/?page_id=3034","title":{"rendered":"Satzung der Stiftung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Als wir, meine Frau Monika und ich, Dieter Klopfer im Jahr 1997 unseren ersten Oldtimer erwarben, ahnten wir noch nicht, was sich hieraus eines Tages entwickeln w\u00fcrde. Aus einer Unterstellm\u00f6glichkeit in einer Doppelgarage folgte dann eine kleinere angemietete Halle im Nachbarort. Es folgte im Jahr 2003 der Neubau einer speziellen Hallenanlage zur Unterstellung von Old- und Youngtimern. Durch Erweiterung in den folgenden Jahren wuchs die Fl\u00e4che auf \u00fcber 1.800 qm an. Auf der Ausstellungfl\u00e4che pr\u00e4sentieren wir im Jahr 2020 ca. 80 Old- und Youngtimer und ca. 14.000 Fahrzeugmodelle verschiedener Hersteller. Bei der Zusammenstellung der Old- und Youngtimer wurde darauf geachtet, Fahrzeuge zu erwerben, die die Innovationstr\u00e4ger ihrer Zeit waren oder nur in geringen St\u00fcckzahlen produziert wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Sammlung entwickelte sich in der vorhandenen R\u00e4umlichkeit zu einem privaten Museum. Dieses ist seither interessierten Besuchern allgemein zug\u00e4nglich. Mit dem Aufbau der Sammlung trafen wir auf Fachleute verschiedenster Branchen. Wir haben Unternehmer motiviert ihr spezielles Wissen auch f\u00fcr den Erhalt der Old- und Youngtimer anzubieten und zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wir haben Fahrzeuge aus unseren Best\u00e4nden Firmen zur Verf\u00fcgung gestellt, um praktikable Verfahren f\u00fcr den Erhalt von Old- und Youngtimern zu entwickeln. Es wurden Verfahren zur Her\u00adstel\u00adlung von Lacken mit patiniertem Aussehen oder Kleinstreparaturen f\u00fcr Lacksch\u00e4den an historischen Fahrzeugen entwickelt. Hierdurch fanden zwei unserer Fahrzeuge Eingang in das FIVA-Handbuch der \u201eCharta von Turin\u201c. Die \u201eCharta von Turin\u201c fasst die Leits\u00e4tze f\u00fcr Nutzung, Unterhalt, Konservierung, Restaurierung und Reparatur von historischen Fahrzeugen zusammen. Die \u201eCharta von Turin\u201c wurde von der Federation Internationale des Vehicules Anciens (FIVA) auf der Basis der \u201eCharta von Venedig\u201c der UNESCO (1964), der \u201eCharta von Barcelona\u201c 2005 f\u00fcr historische Wasserfahrzeuge und der \u201eCharta von Riga\u201c 2003 f\u00fcr historische Schienenfahrzeuge erstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die T\u00e4tigkeit in diversen Vereinen f\u00fcr den Erhalt von Old- und Youngtimern wurde gesammeltes Wissen weitergegeben. Liebhaber von historischen Fahrzeugen wurden weltweit bei der Restauration, Konservierung und Reparatur ihrer Fahrzeuge unterst\u00fctzt. Durch intensive Beratung und Vorf\u00fchrungen wurden K\u00e4ufer von historischen Fahrzeugen bei dem Erwerb von Old- und Youngtimern unterst\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Wissen \u00fcber die Besonderheiten der historischen Fahrzeuge konnte die Kriminalpolizei bei der Identifizierung gestohlener Fahrzeuge unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine in der Umgebung wurden Ausfahrten und Pr\u00e4sentationen mit Old- und Youngtimern organisiert und durchgef\u00fchrt, um ihre Ziele und Zwecke \u00f6ffentlichkeitswirksam pr\u00e4sentieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es wurden f\u00fcr Messen, f\u00fcr Fachzeitschriften, f\u00fcr Fernsehanstalten und Firmenpr\u00e4sentationen Old- und Youngtimer zur Darstellung der Fahrzeuge, zur Vorstellung von Neuerungen auf dem Sektor der Erhaltung von historischen Fahrzeugen oder auch zur Pr\u00e4sentation bestimmter L\u00e4nder (englische Fahrzeuge mit englischer Wohnausstattung) zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso wurden Old- und Youngtimertreffen f\u00fcr nationale und internationale Vereine organisiert und durchgef\u00fchrt. In unseren R\u00e4umlichkeiten haben Veranstaltungen und Vortr\u00e4ge von Firmen, die an der Mitgestaltung und Erarbeitung von Verfahren zur Konservierung und Restaurierung von Old- und Youngtimern arbeiten, mit nationalen und internationalen Teilnehmern stattgefunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dieser Stiftung sollen die aufgezeigten Aktivit\u00e4ten weitergef\u00fchrt, erweitert und intensiviert werden. Die Best\u00e4nde an Old- und Youngtimern sollen erweitert, erhalten, restauriert, konserviert und pr\u00e4sentiert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 1<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Name, Rechtsform, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;Die Stiftung f\u00fchrt den Namen:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Monika und Dieter Klopfer, \u2013 Stiftung Technisches Kulturgut<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>2)&nbsp;Sie ist eine rechtsf\u00e4hige Stiftung des b\u00fcrgerlichen Rechts.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Sitz der Stiftung ist Nottuln.<\/p>\n\n\n\n<p>4)&nbsp;Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Stiftungszweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Die Stiftung verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Zweck der Stiftung ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die F\u00f6rderung der technischen Kultur (Oldtimer und Youngtimer),<\/li>\n\n\n\n<li>die F\u00f6rderung der Bildung auf dem Gebiet der technischen Kultur.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Umsetzung von Kenntnisvermittlung, Fortbildung und Ausbildung auf dem Gebiet des Umganges, der Pflege und des Erhalts von technischem Kulturgut (Oldtimer und Youngtimer: Motorr\u00e4der, Personenkraftwagen, Lastwagen, Busse und Traktoren).<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Pr\u00e4sentation, Erweiterung, Erhalt und Pflege des in die Stiftung eingebrachten Museums f\u00fcr Old- und Youngtimer einschlie\u00dflich der Museumsausstattung (Mobiliar, Leuchtreklamen, Literatur).<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Erhalt und Weitergabe von vorhandenem Wissen noch erreichbarer Fachleute durch Verpflichtung f\u00fcr Vortr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Unterst\u00fctzung von Fortbildungsveranstaltungen f\u00fcr Old- und Youngtimer in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Werkst\u00e4tten, Firmen, Vereinen, Verb\u00e4nden und auf Messen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;F\u00f6rderung des Wissens durch Seminare und Vorf\u00fchrungen von fachgerechten Arbeiten an Old- und Youngtimern.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Schulungen an den Museumsexponaten zur Beurteilung von Fahrzeug\u00adzust\u00e4nden, Originalit\u00e4t und Wertnotierungen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;F\u00f6rderung von Netzwerken und Wissensarchiven, um heute und insbesondere in der Zukunft Pflege und Erhalt von Old- und Youngtimern anhand von umfangreichen Unterlagen vornehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Zug\u00e4nglichmachung des Museums f\u00fcr Gewerbeunternehmen, Vereine, Verb\u00e4nde und Presse zu Ausbildungs-\/Fortbildungs- und Pr\u00e4sentationszwecken.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Zug\u00e4nglichmachung des Museums f\u00fcr interessierte Besucher.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Einsatz der Old- und Youngtimer f\u00fcr soziale und karitative Zwecke (es werden \u201cSchaufahrten\u201c mit interessierten Mitb\u00fcrgern durchgef\u00fchrt. Museumsexponate werden f\u00fcr wohlt\u00e4tige Veranstaltungen zur Verf\u00fcgung gestellt).<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Old- und Youngtimerausfahrten als Benefizveranstaltung f\u00fcr die Verbreitung des Namens und des Zwecks dieser Stiftung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;Ma\u00dfnahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit und der Verbreitung von Informationen f\u00fcr den Stiftungszweck.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Umsetzungsma\u00dfnahmen m\u00fcssen nicht gleichzeitig und nicht im gleichen Ma\u00dfe verwirklicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Die Stiftung ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Die Mittel der Stiftung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben\/ Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Die Stiftung erf\u00fcllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des \u00a7 57 Abs. 1 Satz 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gem\u00e4\u00df \u00a7 58 Nr. 1 AO t\u00e4tig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszweckes Zweckbetriebe unterhalten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 3<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Stiftungsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;Die Stiftung wird mit einem aus dem Stiftungsgesch\u00e4ft ersichtlichen Grundstockverm\u00f6gen und sonstigem Verm\u00f6gen ausgestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die Stiftung ist als Hybridstiftung gestaltet. Das Grundstockverm\u00f6gen ist grunds\u00e4tzlich in seinem Wert ungeschm\u00e4lert zu erhalten [siehe Abs. 3]. Das sonstige Verm\u00f6gen kann im Rahmen der rechtlichen M\u00f6glichkeiten verbraucht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist kein sonstiges Verm\u00f6gen mehr vorhanden, kann mit Zustimmung der Stiftungsbeh\u00f6rde das Grundstockverm\u00f6gen bis zur H\u00f6he von 5% seines Wertes durch Beleihung in Anspruch genommen werden, wenn anders der Stiftungszweck nicht zu verwirklichen ist und die R\u00fcckf\u00fchrung der Beleihungswerte zum Grundstockverm\u00f6gen innerhalb der drei folgenden Jahre sichergestellt ist. Die Erf\u00fcllung der Satzungszwecke darf durch die R\u00fcckf\u00fchrung nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3)&nbsp;Die Gewerbehalle und die vier Eigentumswohnungen sind grunds\u00e4tzlich zu erhalten bzw. durch gleichwertige oder h\u00f6herwertige Immobilien zu ersetzen. Die im Grundstockverm\u00f6gen eingebrachte Sammlung an Old- und Youngtimer und die Lehrmittel sind grunds\u00e4tzlich in ihrer Substanz zu erhalten. Bei Ersatz der v. g. Gegenst\u00e4nde ist auf Gleichwertigkeit zu achten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gleichwertigkeit der Exponate ist sp\u00e4ter zu belegen und nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>4)&nbsp;Das Stiftungsverm\u00f6gen darf nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsf\u00fchrung umgeschichtet werden. Umschichtungsgewinne d\u00fcrfen ganz oder teilweise zur Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Absatz 2 Satz 2 ist zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 4<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Verwendung der Verm\u00f6gensertr\u00e4ge und Zuwendungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;Die Ertr\u00e4ge des Stiftungsverm\u00f6gens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen sind im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften grunds\u00e4tzlich zeitnah zur Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Freie oder zweckgebundene R\u00fccklagen k\u00f6nnen, soweit steuerrechtlich zul\u00e4ssig, gebildet werden. Freie R\u00fccklagen d\u00fcrfen ganz oder teilweise dem Verm\u00f6gen zugef\u00fchrt werden. Im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren d\u00fcrfen \u00dcbersch\u00fcsse aus der Verm\u00f6gensverwaltung ganz oder teilweise dem Verm\u00f6gen zugef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2)&nbsp;Dem Grundstockverm\u00f6gen zuzuf\u00fchren sind Zuwendungen (Zustiftung), die dazu durch die Zuwendende\/ den Zuwendenden oder aufgrund eines zweckgebundenen Spendenaufrufs der Stiftung bestimmt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3)&nbsp;Die Stiftung kann Zuwendungen (Zustiftungen oder Spenden) entgegennehmen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Ist die Art der Zuwendung auch nach Anh\u00f6rung des Zubringenden nicht eindeutig bestimmt, entscheidet der Vorstand nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. Erbschaften und Verm\u00e4chtnisse gelten grunds\u00e4tzlich als Zustiftung, es sei denn, der Erblasser hat anderes bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>4)&nbsp;Zustiftungen k\u00f6nnen durch den Zuwendungsgeber einem zur Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks zugeordnet werden (Stiftungsfond). Die Zuordnung kann mit der Bindung an l\u00e4ngerfristige Projekte verbunden werden. Entf\u00e4llt das entsprechende Projekt, so unterliegt die Zustiftung der allgemeinen Zweckbindung gem. \u00a7 2 Abs. 2 dieser Satzung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 5<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Rechtsstellung der Beg\u00fcnstigten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Den durch die Stiftung Beg\u00fcnstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsan\u00adspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 6<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Stiftungsorganisation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;Organ der Stiftung ist der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>2)&nbsp;Bei Bedarf kann der Vorstand einen Stiftungsrat einrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>3)&nbsp;Die ehrenamtlichen Mitglieder der Organe haften nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 7<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Zusammensetzung des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;Der Vorstand besteht aus mindestens drei und h\u00f6chstens vier Personen. Der erste Vorstand wird durch die Stifter mit dem Stiftungsgesch\u00e4ft festgelegt. Einer der Stifter \u00fcbernimmt jeweils auf Lebenszeit den Vorsitz innerhalb des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>2)&nbsp;Die Position des Vorsitzenden und eine weitere Person des Vorstandes sollen mit einem Verwandten der Stiftungsgr\u00fcnder besetzt sein. Sollte kein Verwandter bereit sein, die Position zu besetzen oder Mitglied im Vorstand zu werden, kann der Vorstand eine andere Person zur Wahl vorschlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>3)&nbsp;Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin.<\/p>\n\n\n\n<p>4)&nbsp;Die Amtszeit der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt 5&nbsp;Jahre. Wiederberufung ist m\u00f6glich. Nach Beendigung der Amtszeit bleiben die Vorstandsmitglieder bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit aus, hat der Vorstand f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein Ersatzmitglied zu berufen. Das Amt der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder endet durch:<br>a)&nbsp;Abberufung,<br>b)&nbsp;Tod,<br>c)&nbsp;Amtsniederlegung,<br>d)&nbsp;Zeitablauf,<br>e)&nbsp;oder Vollendung des 80 Lebensjahres.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stifter hingegen scheiden aus dem Vorstand aus, wenn sie versterben, ihr Amt niederlegen, bei ihnen eine dauernde Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit eintritt oder f\u00fcr sie ein\/e Betreuer\/in amtlich bestellt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>5)&nbsp;Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen vom Vorstand jederzeit, jedoch nur aus wichtigem Grund, mit einer Mehrheit von 2\/3 der Anwesenden abberufen werden. Vor der entsprechenden Abstimmung hat das betroffene Vorstandsmitglied Anspruch auf Geh\u00f6r. Die Abberufung ist wirksam, bis ihre Unwirksamkeit rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand handelt durch zwei seiner Mitglieder, von denen eines der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende oder der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin sein muss. Der Vorstandsvorsitzende kann hiervon einem Mitglied des Vorstands Einzelvertretungs\u00adberechtigung und die Befreiung von der Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Der Vorstand f\u00fchrt und verwaltet die Gesch\u00e4fte der Stiftung im Rahmen der Satzung und der gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zu den Aufgaben des Vorstands geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Verwaltung des Stiftungsverm\u00f6gens einschlie\u00dflich der F\u00fchrung von B\u00fcchern und der Aufstellung des Jahresabschlusses.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beschlussfassung \u00fcber die Verwendung der Ertr\u00e4ge des Stiftungsverm\u00f6gens.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beschlussfassung im Rahmen von Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung der Stiftung\/ Zusammenschluss.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>3) Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Die Mitglieder des Vorstandes \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen. Die Verg\u00fctung entstandenen Zeitaufwands ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 9<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Beschlussfassung des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;Der Vorstand ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich, durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende oder den Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin bei Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einladung auf elektronischem Weg wahrt die Schriftform, sofern eine Empfangsbest\u00e4tigung nachweisbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2)&nbsp;Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschl\u00fcsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>3)&nbsp;Umlaufbeschl\u00fcsse sind zul\u00e4ssig; dies gilt nicht f\u00fcr die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie f\u00fcr Beschl\u00fcsse nach den \u00a7\u00a7 12 und 13 dieser Satzung.<\/p>\n\n\n\n<p>4)&nbsp;\u00dcber die Ergebnisse der Sitzungen bzw. Beschlussfassungen sind Ergeb\u00adnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Vorstands innerhalb von vier Wochen nach dem Sitzungstermin oder der Beschlussfassung zuzuleiten sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 10<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Stiftungsrat<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;Der Stiftungsrat besteht aus bis zu h\u00f6chstens sieben Personen.<\/p>\n\n\n\n<p>2)&nbsp;Die Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Vorstand bestellt \u2013 erstmalig bei Bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>3)&nbsp;Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen auch Mitglieder im Stiftungsrat sein.<\/p>\n\n\n\n<p>4)&nbsp;Der Stiftungsrat w\u00e4hlt den Vorsitzenden\/ die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden\/ die stellvertretende Vorsitzende aus seiner Mitte.<\/p>\n\n\n\n<p>5)&nbsp;Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates betr\u00e4gt 5 Jahre. Eine Wiederbestellung ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>6)&nbsp;Mitglieder des Stiftungsrates k\u00f6nnen vom Vorstand jederzeit, jedoch nur aus wichtigem Grund, mit einer Mehrheit von 3\/4 der Anwesenden des Vorstandes &nbsp;abberufen werden. Vor der entsprechenden Abstimmung hat das betroffene Mitglied des Stiftungsrates Anspruch auf Geh\u00f6r. Die Abberufung ist wirksam,&nbsp;bis ihre Unwirksamkeit rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 11<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Aufgaben des Stiftungsrates<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;Der Stiftungsrat ber\u00e4t den Vorstand in technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten.<\/p>\n\n\n\n<p>2)&nbsp;Der Stiftungsrat kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n\n\n\n<p>3)&nbsp;Der Stiftungsrat soll neben der Beratung&nbsp; folgende Aufgaben wahrnehmen:<br>\u2013&nbsp;Betreuung von Technik und Restaurierung,<br>\u2013&nbsp;Ausstellungsgebiete betreuen,<br>\u2013&nbsp;Web-support und soziale Medien betreuen,<br>\u2013&nbsp;Seminare vorbereiten und durchf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>4)&nbsp;Die Mitglieder des Stiftungsrates haften nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahr\u00adl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>5)&nbsp;Die Mitglieder des Stiftungsrates \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen. Die Verg\u00fctung entstandenen Zeitaufwands ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 12<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1)&nbsp;\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen, die nicht den Stiftungszweck betreffen, beschlie\u00dft der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>2)&nbsp;Wenn aufgrund einer wesentlichen Ver\u00e4nderung der Verh\u00e4ltnisse die Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint, kann der Vorstand den Stiftungszweck \u00e4ndern oder einen neuen Stiftungszweck beschlie\u00dfen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von jeweils 3\/4 der Mitglieder des Vorstandes. Der neue Stiftungszweck muss ebenfalls steuerbeg\u00fcnstigt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>3)&nbsp;Die Beschl\u00fcsse nach Abs. 1 und 2 sind der Stiftungsbeh\u00f6rde innerhalb der geltenden gesetzlichen Fristen vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 13<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Aufl\u00f6sung der Stiftung\/ Zusammenschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann mit einer Mehrheit von 3\/4 seiner Mitglieder die Aufl\u00f6sung der Stiftung oder den Zusammenschluss mit einer oder mehreren anderen steuerbe\u00adg\u00fcnstigten Stiftungen beschlie\u00dfen, wenn die Umst\u00e4nde es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd nachhaltig zu erf\u00fcllen und auch die nachhaltige Erf\u00fcllung eines nach \u00a711 Abs. 2 ge\u00e4nderten oder neuen Stiftungszwecks nicht in Betracht kommt. Die durch den Zusammenschluss entstehende neue Stiftung muss ebenfalls steuerbeg\u00fcnstigt sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 14<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Anfallberechtigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle der Aufhebung oder Aufl\u00f6sung der Stiftung oder bei Wegfall steuer\u00adbe\u00adg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zur Verwendung zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken im Sinne des \u00a7 2 dieser Satzung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 15<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Stellung des Finanzamtes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenden Genehmigungspflichten sind Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung der Stiftung dem zust\u00e4ndigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Satzungs\u00e4nderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamtes zur Steuerbeg\u00fcnstigung einzuholen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 16<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Stiftungsaufsicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Stiftungsbeh\u00f6rde ist die Bezirksregierung M\u00fcnster. Oberste Stiftungsbeh\u00f6rde ist das f\u00fcr das Stiftungsrecht zust\u00e4ndige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Die gegen\u00fcber der Stiftungsbeh\u00f6rde bestehenden Unterrichtungs-, Anzeige- und Genehmigungspflichten sind zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stiftungsbeh\u00f6rde ist auf Wunsch jederzeit \u00fcber alle Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nottuln,<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>___________________________&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ort, Datum&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>___________________________&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; _______________________<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stifter&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Stifterin<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Als wir, meine Frau Monika und ich, Dieter Klopfer im Jahr 1997 unseren ersten Oldtimer erwarben, ahnten wir noch nicht, was sich hieraus eines Tages entwickeln w\u00fcrde. Aus einer Unterstellm\u00f6glichkeit in einer Doppelgarage folgte dann eine kleinere angemietete Halle im Nachbarort. 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